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SUMMARY:Präventionsangebot nach §20 SGB V - mit Steffi
DESCRIPTION:Deine Kursleiterin\n\n\nSteffi Hagen\n\n 	staatlich anerkannte 
 Gymnastiklehrerin seit 2008\n 	Rückenschullehrerin kddr\n 	Qi Gong Lehrer
 in (ausgebildet von der deutschen Qi Gong-Gesellschaft)\n 	Pilates Trainer
 in (ausgebildet von Polestar / Schwerpunkt Matte)\n 	Übungsleiterin für 
 Rehasport Fachrichtung: Orthopädie und Psychiatrie\n 	Heilpraktikerin fü
 r Psychotherapie\n 	Gesprächstherapeutin nach Carl Rogers\n 	Paartherapeu
 tin\n\nEin Präventionsangebot nach § 20 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes
  Buch) bezieht sich auf Gesundheitsmaßnahmen\, die von den gesetzlichen K
 rankenkassen in Deutschland gefördert werden. Ziel dieser Angebote ist es
 \, die Gesundheit zu fördern und Krankheiten vorzubeugen. Hierbei geht es
  insbesondere um Programme\, die das Bewusstsein für einen gesunden Leben
 sstil stärken und die Eigenverantwortung für die Gesundheit unterstütze
 n.\nWorum geht es bei Präventionsangeboten nach § 20 SGB V?\nDer § 20 S
 GB V regelt die „Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderu
 ng“. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Verhinderung von Krankheiten durch g
 esundheitsbewusstes Verhalten. Diese Maßnahmen umfassen verschiedene Lebe
 nsbereiche und setzen an vier Handlungsfeldern an:\n\n 	Bewegungsförderun
 g (z. B. Sportkurse\, Rückenschule)\n 	Ernährung (z. B. gesunde Ernähru
 ngskurse\, Kochworkshops)\n 	Stressbewältigung und Entspannung (z. B. Str
 essmanagement\, Yoga\, Meditation)\n 	Suchtmittelkonsum reduzieren (z. B. 
 Nichtraucherkurse\, Alkoholprävention)\n\nWer kann diese Angebote nutzen?
 \nDie gesetzlich Krankenversicherten können die Präventionsangebote in A
 nspruch nehmen. Die Kurse sind in der Regel so konzipiert\, dass sie präv
 entiv wirken\, also bevor gesundheitliche Probleme auftreten. Es gibt jedo
 ch bestimmte Voraussetzungen\, damit die Krankenkassen die Kosten überneh
 men oder bezuschussen.\nVoraussetzungen und Bedingungen\nDamit die Kranken
 kassen die Kosten (ganz oder teilweise) übernehmen\, müssen die Prävent
 ionskurse bestimmte Kriterien erfüllen:\n\n 	Der Anbieter muss von der Ze
 ntralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein.\n 	Der Kurs muss wissen
 schaftlich fundiert und qualitätsgesichert sein.\n 	Die Teilnahme an dem 
 Kurs sollte regelmäßig erfolgen (meistens müssen mindestens 80 % der Ku
 rstermine besucht werden).\n 	Pro Kalenderjahr werden häufig zwei Kurse (
 aus unterschiedlichen Handlungsfeldern) bezuschusst.\n\nWie funktioniert d
 ie Kostenübernahme?\nDie meisten Krankenkassen erstatten den Versicherten
  die Kosten für zertifizierte Präventionskurse\, wenn sie die Teilnahme 
 erfolgreich abgeschlossen haben. Die Erstattung variiert je nach Krankenka
 sse\, beträgt aber oft zwischen 75 % und 100 % der Kursgebühr\, jedoch m
 eist bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.\nBeispiele für Präventionsan
 gebote\n\n 	Fitness- und Bewegungskurse: Rückenschule\, Nordic Walking\, 
 Aquafitness\n 	Ernährungsseminare: Kurse zu gesunder Ernährung\, Kochkur
 se\n 	Stressbewältigung: Autogenes Training\, Progressive Muskelentspannu
 ng\, Achtsamkeitstraining\n 	Suchtprävention: Nichtraucherkurse\, Program
 me zur Reduzierung von Alkoholkonsum\n\nFazit\nPräventionsangebote nach 
 § 20 SGB V sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsförderung in De
 utschland. Sie unterstützen die Versicherten dabei\, gesunde Verhaltenswe
 isen zu erlernen und in ihren Alltag zu integrieren\, um langfristig gesun
 d zu bleiben. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die individuelle Gesundhei
 t fördern\, sondern auch das Gesundheitssystem entlasten\, indem sie Kran
 kheiten vorbeugen.\n\nFalls Sie Interesse an einem solchen Angebot haben\,
  empfiehlt es sich\, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu informieren\, w
 elche Kurse aktuell angeboten und gefördert werden.
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