
Datum/Zeit
Date(s) - Samstag: 13. September 2025
10:30 - 11:30
Veranstaltungsort
MIR ZULIEBE - Pilates- und Gesundheitsstudio
Kategorien
Deine Kursleiterin
Steffi Hagen
- staatlich anerkannte Gymnastiklehrerin seit 2008
- Rückenschullehrerin kddr
- Qi Gong Lehrerin (ausgebildet von der deutschen Qi Gong-Gesellschaft)
- Pilates Trainerin (ausgebildet von Polestar / Schwerpunkt Matte)
- Übungsleiterin für Rehasport Fachrichtung: Orthopädie und Psychiatrie
- Heilpraktikerin für Psychotherapie
- Gesprächstherapeutin nach Carl Rogers
- Paartherapeutin
Ein Präventionsangebot nach § 20 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) bezieht sich auf Gesundheitsmaßnahmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gefördert werden. Ziel dieser Angebote ist es, die Gesundheit zu fördern und Krankheiten vorzubeugen. Hierbei geht es insbesondere um Programme, die das Bewusstsein für einen gesunden Lebensstil stärken und die Eigenverantwortung für die Gesundheit unterstützen.
Worum geht es bei Präventionsangeboten nach § 20 SGB V?
Der § 20 SGB V regelt die „Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung“. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Verhinderung von Krankheiten durch gesundheitsbewusstes Verhalten. Diese Maßnahmen umfassen verschiedene Lebensbereiche und setzen an vier Handlungsfeldern an:
- Bewegungsförderung (z. B. Sportkurse, Rückenschule)
- Ernährung (z. B. gesunde Ernährungskurse, Kochworkshops)
- Stressbewältigung und Entspannung (z. B. Stressmanagement, Yoga, Meditation)
- Suchtmittelkonsum reduzieren (z. B. Nichtraucherkurse, Alkoholprävention)
Wer kann diese Angebote nutzen?
Die gesetzlich Krankenversicherten können die Präventionsangebote in Anspruch nehmen. Die Kurse sind in der Regel so konzipiert, dass sie präventiv wirken, also bevor gesundheitliche Probleme auftreten. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen oder bezuschussen.
Voraussetzungen und Bedingungen
Damit die Krankenkassen die Kosten (ganz oder teilweise) übernehmen, müssen die Präventionskurse bestimmte Kriterien erfüllen:
- Der Anbieter muss von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein.
- Der Kurs muss wissenschaftlich fundiert und qualitätsgesichert sein.
- Die Teilnahme an dem Kurs sollte regelmäßig erfolgen (meistens müssen mindestens 80 % der Kurstermine besucht werden).
- Pro Kalenderjahr werden häufig zwei Kurse (aus unterschiedlichen Handlungsfeldern) bezuschusst.
Wie funktioniert die Kostenübernahme?
Die meisten Krankenkassen erstatten den Versicherten die Kosten für zertifizierte Präventionskurse, wenn sie die Teilnahme erfolgreich abgeschlossen haben. Die Erstattung variiert je nach Krankenkasse, beträgt aber oft zwischen 75 % und 100 % der Kursgebühr, jedoch meist bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Beispiele für Präventionsangebote
- Fitness- und Bewegungskurse: Rückenschule, Nordic Walking, Aquafitness
- Ernährungsseminare: Kurse zu gesunder Ernährung, Kochkurse
- Stressbewältigung: Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Achtsamkeitstraining
- Suchtprävention: Nichtraucherkurse, Programme zur Reduzierung von Alkoholkonsum
Fazit
Präventionsangebote nach § 20 SGB V sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsförderung in Deutschland. Sie unterstützen die Versicherten dabei, gesunde Verhaltensweisen zu erlernen und in ihren Alltag zu integrieren, um langfristig gesund zu bleiben. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die individuelle Gesundheit fördern, sondern auch das Gesundheitssystem entlasten, indem sie Krankheiten vorbeugen.
Falls Sie Interesse an einem solchen Angebot haben, empfiehlt es sich, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, welche Kurse aktuell angeboten und gefördert werden.